Treuhandstiftung und Stiftungsfonds


Möchten Sie mit uns weiterdenken?

Zu Lebzeiten gemeinsam Gutes schaffen …

… die Zukunft gestalten …

… und den Nachlass regeln.

 

Wir verstehen uns als ein kompetenter Partner, um Ihre Wünsche zu erfüllen. Dafür gibt es verschiedene Modelle, zu denen wir Sie gerne persönlich beraten.

Ob Sie einen Stiftungsfonds auflegen oder eine Treuhandstiftung unter unserem Dach gründen möchten, kommen Sie unverbindlich mit Ihrem Beratungswunsch auf uns zu.

Stiften bringt hohe steuerliche Vorteile.

  • Schenkungssteuer: Gestiftete Beträge sind von der Schenkungsteuer befreit.
  • Erbschaftssteuer: Innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall sind gestiftete Beträge von der Erbschaftssteuer befreit.
  • Einkommenssteuer: Zuwendungen der Stifter als natürliche Personen mindern deren Einkommen. Sie werden als Sonderausgabe anerkannt.

 

Die Wiesbaden Stiftung bietet als Bürgerstiftung mit breiter Unterstützung in der Landeshauptstadt Wiesbaden die Gewähr für eine dauerhaft erfolgreiche und nur am Stifterwillen orientierte, nachhaltige Verfolgung des gewählten Stiftungszwecks. Der Stifter / die Stifterin wird auf Wunsch in die Gremien seiner / ihrer Treuhandstiftung einbezogen.

Die Wiesbaden Stiftung wird das ihr anvertraute Treuhandvermögen nach ihren Anlagerichtlinien verwalten und ausschließlich für den gewählten Zweck verwenden.

Die günstigen für die Wiesbaden Stiftung geltenden Konditionen bei der Vermögensverwaltung können auch für den Treuhänder / die Treuhänderin nutzbar gemacht werden.

Eine Treuhandstiftung kommt ab einer Mindestsumme von 100.000 EUR in Betracht.

Einen Stiftungsfonds können Sie ab einer Summe von 20.000 EUR aufsetzen. Dieser wird separat verwaltet. Mit dem Betrag werden ausschließlich vom Stifter / von der Stifterin bestimme Zwecke erfüllt.

Ihr Ansprechpartner

Philipp Fünfrock
Mitglied des Vorstandes
Rechtsanwalt und Notar

T: 0611 34 14 86 20
philipp.fuenfrock@die-wiesbaden-stiftung.de