NACHLASS REGELN

NACHLASS REGELN

NACHLASS REGELN

Jeder Mensch hat seine Geschichte. Welche ist Ihre?


Schenken Sie Zukunft – zu Lebzeiten oder mit Ihrem Nachlass.

Bei dem Thema „Nachlass regeln“ stellen sich sofort viele Fragen ein. Ganz besonders, wenn man keine Nachkommen hat. Wen soll ich bedenken? Und wer kümmert sich darum, dass alles so läuft, wie ich es mir vorgestellt habe? Ist die Beratung nicht unnötig teuer und reicht es nicht auch, wenn ich mich irgendwann später darum kümmere?

Wir haben ein offenes Ohr für Sie und bieten Ihnen gerne den ersten Schritt an. Wir hören Ihnen zu und beraten Sie kostenlos und unabhängig.

Vielleicht haben Sie auch ein Herzensanliegen, das Sie bereits zu Lebzeiten oder mit Ihrem Nachlass fördern möchten?

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne vorstellen.

Fonds – Großspende – Treuhandstiftung – Vermächtnis – Erbe


Sie möchten Ihre Werte weitergeben? Der Gesellschaft etwas zurückgeben? Sich nachhaltig für ein bestimmtes Thema einsetzen? Ihren Namen verewigen? Gestalten, was mit Ihrem Vermögen geschieht?

Die Möglichkeiten, sich mit Kapitalstiftungen oder Spenden für ein Herzensanliegen einzusetzen, sind vielfältig. Welche dieser Möglichkeiten für Sie infrage kommt, ist sehr individuell. Gemeinsam finden wir heraus, was für Sie am besten passt.

Auch die Themen, für die Sie sich einsetzen können, sind so individuell wie Sie selbst. Ob Umwelt- und Naturschutz, Förderung von Benachteiligten, Kinder und Jugendliche, Altenhilfe, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung und vieles mehr, all diese Bereiche können durch Stiftungen gefördert werden.

Stiften zu Lebzeiten bringt hohe steuerliche Vorteile.


Einkommenssteuer

Zuwendungen der Stifter als natürliche Personen mindern deren Einkommen. Sie werden als Sonderausgabe anerkannt. Über den Zeitraum von 10 Jahren kann pro Person bis zu 1 Million EUR geltend gemacht werden.

 

 

Schenkungssteuer

Gestiftete Beträge sind von der Schenkungssteuer befreit.

 

 

ZUR TERMINBUCHUNG - STIFTUNGSBERATUNG, NACHLASS REGELN

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Alrun Schößler
Geschäftsführende Vorständin
alrun.schoessler@die-wiesbaden-stiftung.de
Tel. 0611 – 34 14 86 20
M: 0179 503 28 27

ZUR TERMINBUCHUNG - STIFTUNGSBERATUNG

Ihr Ansprechpartner

Philipp Fünfrock
Mitglied des Vorstandes
Rechtsanwalt und Notar

T: 0611 34 14 86 20
philipp.fuenfrock@die-wiesbaden-stiftung.de

Wir bieten Sicherheit


Die Wiesbaden Stiftung bietet als Bürgerstiftung für eine dauerhaft erfolgreiche und nur am Stifterwillen orientierte, nachhaltige Verfolgung des gewählten Stiftungszwecks. Die Gremien Vorstand und Kuratorium werden gewählt und der Jahresabschluss jährlich von der Stiftungsaufsicht und einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Wiesbaden Stiftung ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und Träger dessen Gütesiegels, das alle drei Jahre inklusive aller erforderlichen Unterlagen und Einsichten neu beantragt werden muss.

Vielfältige Themenbereiche bei der Wiesbaden Stiftung